Von den KFZ-Zulassungsbehörden unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgesprochene Untersagungen des Fahrzeugbetriebs bei Dieselfahrzeugen bei denen ein vom Kraftfahrtbundesamt verpflichtend auferlegtes Software-Update nicht durchgeführt wurde, wurden jetzt in mehreren Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, nachdem zuvor schon das Verwaltungsgericht Potsdam diese in Eilverfahren bestätigt hatte.
Das OVG begründet seine Entscheidung damit, dass ohne das Software-Update die Voraussetzungen für eine Zulassung der betreffenden Fahrzeuge derzeit nicht erreichbar wären. Das öffentliche Interesse am Gesundheitsschutz der Bevölkerung und an der Luftreinhaltung überwiege das private Interesse der Fahrzeughalter am vorläufigen Weiterbetrieb der Fahrzeuge. Etwaige Fragen zur Tauglichkeit von Nachrüstungen seien in eine Hauptsacheverfahren zu klären.
OVG 1 S 63.18, 117.18, 123.18, 125.18 (Quelle: PM v. 29.03.2019)